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   BVerwG, 25.10.1973 - III C 73.72   

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BVerwG, 25.10.1973 - III C 73.72 (https://dejure.org/1973,975)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1973 - III C 73.72 (https://dejure.org/1973,975)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1973 - III C 73.72 (https://dejure.org/1973,975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Wiederaufgreifens einer unanfechtbar abgeschlossenen Schadensfeststellung - Voraussetzungen des Erlasses eines Bescheidungsurteils - Erben als unmittelbar Geschädigte im Sinne des Lastenausgleichsrechts - Verpflichtung der Verwaltungsbehörde zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 04.11.1971 - III C 96.69

    Ersatzfähigkeit von Vertreibungsschäden der Erben bei Tod des kriegsvermissten

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1973 - III C 73.72
    Haben die Familienangehörigen und späteren Erben eines Verschleppten für diesen die tatsächliche Verfügungsgewalt über seine Wirtschaftsgüter über seinen Tod hinaus ausgeübt, so kommen nur die Erben als unmittelbar Geschädigte in Betracht (Fortführung von BVerwGE 39, 41).

    Auf die Fiktion des § 12 Abs. 11 LAG komme es deshalb nicht an (Hinweis auf BVerwGE 39, 41).

    Diese Bestimmung setzt, wie der Senat in seinem Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 96.69 - (BVerwGE 39, 41) näher dargelegt hat, voraus, daß der Verstorbene (Erblasser) seinen ständigen Aufenthalt seit Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in seinem individuellen Vertreibungsgebiet - seiner Heimat - hatte (also beibehalten hatte; vgl. Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, § 12 LAG Anm. 26) oder nach seiner Vertreibung bis zum 31. März 1952 dorthin zurückgekehrt ist.

    Die in BVerwGE 39, 41 nicht behandelte Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Verschleppung eines danach für tot Erklärten einen Vertreibungstatbestand erfüllt, bedarf auch hier keiner abschließenden Entscheidung.

    Der Gesamt Würdigung der Urteilsgründe und dem Hinweis auf BVerwGE 39, 41 ist zu entnehmen, daß das Verwaltungsgericht damit zum Ausdruck bringen wollte, konkrete Zwangsmaßnahmen der Vertreibungsmacht im Hinblick auf die fraglichen Wirtschaftsgüter seien jedenfalls nicht durchgeführt worden.

  • BGH, 13.07.1972 - IX ZR 138/71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1973 - III C 73.72
    Ermessensfehler können im verwaltungsgerichtlichen Verfahren regelmäßig nur zur Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts gemäß § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO führen (vgl. Maetzel, DÖV 1973, 93 f., in seiner Anmerkung zu dem Urteil des BGH vom 13. Juli 1972 - IX ZR 138/71 -, in dem für das BEG-Verfahren vor den ordentlichen Gerichten eine andere Auffassung vertreten wird).

    Die Frage, ob und inwieweit fehlende Ermessenserwägungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nachgeholt und zur Entscheidungsgrundlage gemacht werden können (vgl. die Nachweise bei Eyermann-Fröhler, VwGO, 5. Aufl., § 114 Rdnr. 6 und § 113 Rdnr. 27; für das BEG-Verfahren BGH, DÖV 1973, 92), bedarf hier keiner Erörterung.

  • BVerwG, 19.10.1967 - III C 123.66
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1973 - III C 73.72
    Vielmehr ist, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nicht geändert hat, hierüber von der Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (Urteil vom 19. Oktober 1967 - BVerwG III C 123.66 - [BVerwGE 28, 122] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 21.06.1972 - III CB 121.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1973 - III C 73.72
    Denn das Wiederaufgreifen eines rechtsbeständig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens kommt nur dann in Betracht, wenn die rechtsbeständig gewordene Entscheidung rechtswidrig war (Beschluß vom 21. Juni 1972 - BVerwG III CB 121.71 - [ZLA 1973, 4]).
  • BVerwG, 30.03.1966 - V C 91.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1973 - III C 73.72
    Muß der Beklagte nach den vorstehenden Ausführungen von der Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 20. Februar 1968 ausgehen, so wäre eine Bindung seines Ermessens durch den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gegeben, wenn er sich in vergleichbaren Fällen zur Regel gemacht haben sollte, rechtswidrige unanfechtbare Bescheide der zutreffenden Gesetzesauslegung anzupassen; darüber hinaus lassen sich die vorzunehmenden Ermessenserwägungen nicht abstrakt und abschließend vorwegbestimmen (Urteil vom 30. März 1966 - BVerwG V C 91.64 - [ZLA 1966, 366; 1967, 135]).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 3 B 86.91

    Deutsche Volkszugehörigkeit von Angehörigen in Vielvölkerstaaten - Grundsätzliche

    Mit dieser Beurteilung steht das angefochtene Urteil im übrigen in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Oktober 1973 - BVerwG 3 C 73.72 - Buchholz 427.3 § 12 Nr. 139 = ZLA 74, 57).

    Bindung des behördlichen Ermessens durch den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gegeben, wenn die Behörde es sich in vergleichbaren Fällen zur Regel gemacht hat, rechtswidrige unanfechtbare Bescheide der zutreffenden Gesetzesauslegung anzupassen (Urteil vom 25. Oktober 1973 - BVerwG 3 C 73.72 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.1974 - III C 91.72

    Feststellung des vertreibungsbedingten Verlustes einer Schreinerei als Schaden an

    Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Wiederaufgreifen eines rechtsbeständig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens nur dann in Betracht kommen, wenn der rechtsbeständig gewordene Verwaltungsakt rechtswidrig war (Beschluß vom 21. Juni 1972 - BVerwG III CB 121.71 - [ZLA 1973, 4]; Urteil vom 25. Oktober 1973 - BVerwG III C 73.72 - [ZLA 1974, 57]).

    Die jeweils gegebene Sach- oder Rechtslage ist nur insofern bedeutsam, als im Fall ihrer Veränderung seit dem Erlaß des rechtswidrigen und rechtsbeständig gewordenen Verwaltungsaktes unmittelbar ein Rechtsanspruch des Betroffenen auf Wiederaufgreifen des Verfahrens besteht, im anderen Falle aber, also bei unveränderter Sach- und Rechtslage, die Behörde lediglich nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat, ob sie - sei es im Hinblick auf ihre generelle Verwaltungsübung schon allein wegen, der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, sei es aus sonstigen zusätzlichen Erwägungen heraus - das Verfahren wieder aufgreifen will (Urteile vom 19. Oktober 1967 - BVerwG III C 123.66 - [BVerwGE 28, 122 = ZLA 1968, 22] und vom 25. Oktober 1973 - BVerwG III C 73.72 - [a.a.O.]; Beschluß vom 21. Juni 1972 - BVerwG III CB 121.71 - [a.a.O.] mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 14.07.1981 - 3 B 3.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wiederaufgreifen eines

    Der von dem Beteiligten gerügte Widerspruch des angefochtenen Urteils zum Urteil vom 25. Oktober 1973 - BVerwG 3 C 73.72 - (Buchholz 427.3 § 12 LAG Nr. 139) liegt nicht vor.

    Dieser Entscheidungssatz steht nicht im Widerspruch zu der von der Beschwerde zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1973 (a.a.O.).

  • BVerwG, 20.09.1974 - III CB 54.71

    Wiederaufgreifen eines Schadensfeststellungsverfahrens und Erhöhung des

    18, 927 = RLA 1967, 254 = ZLA 1967, 197]; Urteil vom 30. März 1966 - BVerwG V C 91.64 - [DÖV 1966, 866]; Urteil vom 25. Oktober 1973 - BVerwG III C 73.72 - [ZLA 1974, 57 - Buchholz 427.3 § 12 Nr. 139]).
  • BVerwG, 20.11.1981 - 3 B 52.81

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Insoweit sei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1973 - BVerwG 3 C 73.72 - (Buchholz 427.3 § 12 Nr. 139 = ZLA 1974, 57) hingewiesen, dem ein mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbarer Sachverhalt zugrunde lag.
  • BVerwG, 12.10.1988 - 3 B 46.88

    Feststellung von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen - Wiederaufgreifen eines

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens liegt bereits eine umfangreiche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor, welche die damit zusammenhängenden Rechtsfragen hinreichend klärt (vgl. u.a. Urteile vom 25. Oktober 1973 - BVerwG 3 C 73.72 - und vom 20. September 1974 - BVerwG 3 CB 54.71 - ; Beschlüsse vom 17. Februar 1978 - BVerwG 3 B 38.76 -, vom 22. September 1982 - BVerwG 3 B 50.82 - und vom 11. September 1985 - BVerwG 3 B 26.84 - Beschluß vom 18. Dezember 1978 - BVerwG 2 B 75.78 - m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.1974 - III C 60.71

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Anforderungen an die Erfüllung des

    Bei der erneuten Verhandlung der Sache wird das Verwaltungsgericht beachten müssen, daß die Zurücklassung von Betriebsvermögen in der Obhut eines umfassend bevollmächtigten Familienangehörigen im Schadensgebiet des BFG für sich allein nicht einen Verlusttatbestand und damit noch keinen Wegnahme schaden begründen kann (vgl. Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 96.69 - [BVerwGE 39, 41, 46 f. [BVerwG 04.11.1971 - III C 96/69]] und Urteil vom 25. Oktober 1973 - BVerwG III C 73.72 -).
  • BVerwG, 23.01.1975 - III C 40.74

    Rechtsmittel

    Das hat der erkennende Senat nicht nur für den Fall der Aufhebung eines rechtswidrigen belastenden Verwaltungsakts (vgl. Urteile von 20. September 1960 - BVerwG III C 9.60 - [BVerwGE 11, 124] , vom 19. Oktober 1967 - BVerwG III C 123.66 - [BVerwGE 28, 122] und vom 25. Oktober 1973 - BVerwG III C 73.72 - [ZLA 1974, 57]), sondern auch für den Fall der Aufhebung eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts entschieden (vgl. Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG III C 19.68 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 34]).
  • BVerwG, 22.09.1982 - 3 B 50.82

    Wiederaufgreifen eines Feststellungsverfahrens - Begründetheit einer

    Die damit zusammenhängenden Rechtsfragen, insbesondere zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens - nur dieser Gesichtspunkt ist überhaupt in der Beschwerdeschrift ganz allgemein aufgegriffen worden -, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. u.a.: Urteile vom 25. Oktober 1973 - BVerwG 3 C 73.72 - [Buchholz 427.3 § 12 LAG Nr. 139] und vom 20. September 1974 - BVerwG 3 CB 54.71 - [Buchholz 427.3 § 335 a LAG Nr. 53]; Beschluß vom 17. Februar 1978 - BVerwG 3 B 38.76 - m.w.N.).
  • BVerwG, 25.09.1980 - 3 B 26.79

    Tod eines unmittelbar Geschädigten auf der Flucht - Angriffe gegen die

    Entscheidend ist der Verlust der tatsächlichen Verfügungsgewalt (vgl. hierzu u.a. die Urteile vom 25. Oktober 1973 - BVerwG 3 C 73.72 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 139] und vom 1. Juli 1975 - BVerwG 3 C 39.74 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 150 = ZLA 1976, 33]).
  • BVerwG, 27.11.1975 - III CB 88.74

    Entbehrlichkeit einer "spitzen" Berechnung von Teilwertverlusten - Anforderungen

  • BVerwG, 08.07.1975 - III B 73.72

    Problematik der Begründetheit oder Unbegründetheit einer

  • BVerwG, 01.07.1975 - III C 39.74

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.05.1974 - III B 5.73

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des

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   BVerwG, 01.04.1974 - III C 73.72   

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